Wer darf sich um meine Angelegenheiten kümmern, wenn ich sie "ganz oder teilweise nicht besorgen" kann?
Durch Krankheit, oder Unfall kann völlig überraschend und jederzeit mein Recht auf Selbstbestimmung erlöschen und das Betreuungsgericht bestimmt von Rechts wegen über mich.
Eltern sind gesetzliche Vertreter bis zum 17. Lebensjahr. Wenn Jugendliche volljährig werden, fällt die gesetzliche Vertretung weg. Falls Sie ab diesem Zeitpunkt einmal
Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können, bestellt das Betreuungsgericht von Amtswegen eine Betreuung (BGB §1814 (1).
Amtliche Betreuung bedeutet, einen rechtlichen Vormund zu haben.
Einen rechtlichen Vormund zu haben bedeutet sich dem Willen des Betreuers/des Gerichtes fügen zu müssen. Dies betrifft in der Regel die Bereiche Aufenthalt,
medizinische Versorgung, Telefon,- und Internetnutzung, Post, Umgangsrecht und Vermögen.
Auch wenn die Eltern, der Ehepartner/Partner usw. bestimmt wird, sind sie an die Weisungen des Betreuungsgerichtes wie eine fremde Person gebunden und
diesem jährlich rechenschaftspflichtig. Rechenschaftspflichtig bedeutet auch, die Ausgaben für die tägliche Grundversorgung mit Belegen nachzuweisen. Ausgaben
darüber hinaus müssen beim Betreuungsgericht beantragt werden.
Beispiel, bei „Vermögensangelegenheiten“ sind folgende Dinge zu beachten und zu tun:
- Vermögensverzeichnis anlegen
- Trennungsgebot / das Vermögen des Betreuten ist von dem des Betreuers strikt zu trennen
- Vermögen entsprechend der rechtlichen Vorgaben verwalten
- Sämtlichen Zahlungsverkehr bargeldlos abwickeln
- Anlagepflicht für alles Vermögen, welches nicht für die laufenden Ausgaben benötigt wird
- Wertgegenstände auf gerichtliche Anordnung anderweitig hinterlegen
- Sperrvereinbarung mit Kreditinstituten vereinbaren + dem Betreuungsgericht anzeigen
- Anzeigepflicht bei Konto – oder Depoteröffnungen an das Betreuungsgericht
- Genehmigungspflicht bei nicht mündelsicherer Anlage des Vermögens
- Genehmigungspflicht für Grundstücks – Immobiliengeschäfte
Der Gedanke, diese Vorgaben innerhalb der Familie oder im persönlichen Umfeld umsetzen zu müssen, ...
Die Praxis in Deutschland, Beispiele:
https://www.youtube.com/watch?v=3nUl-eNQgv4 ( 4:06 Minuten)
WDR Dokumentation (nicht zu fassen) https://www.youtube.com/watch?v=HeWrKan--vE (9:30 Minuten)
ARD Mediathek 01.02.2023 die Story WDR "Plötzlich machtlos: Wenn rechtliche Betreuung schiefgeht"
(Prof. Dr. Thieler https://www.youtube.com/watch?v=in0Boj2cGIs (15 Minuten)
Die „Entmündigung“ durch eine Betreuung kann verhindert werden.
Der § 1814 (2) des BGB legt fest: Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.
Wer eine Vorsorgevollmacht erstellt, dokumentiert seinen freien Willen. Diese ist wirksam, wenn zum Zeitpunkt
der Erstellung die Geschäftsfähigkeit vorlag.
Sie können die Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente bequem online unter:
https://uwd-ndietrich.premiumportal.digital/request/vollmpremshop in Auftrag geben.
Zahlreiche Hilfsfelder sowie eine hinterlegte Plausibilitätskontrolle erleichtern die Eingabe.
Zu beachten ist, dass eine Vollmacht sofort wirksam ist und nur das Original der Vollmacht Vertretungsrechte bewirkt.
Daraus ergeben sich Konsequenzen. Man muss die Widersprüche - Schutz vor Verlust
- Schutz vor Missbrauch, aber die
- Verfügbarkeit 24 Stunden, 365 Tage zu gewährleisten, praktisch umsetzen.
Die Bevollmächtigten sollten also nicht vor Eintritt des Falles Zugriff haben, aber mit Eintritt des Falles unmittelbar auf das Original zugreifen können.
Eine externe Abwicklungsstelle ist dafür unerlässlich.
Zudem ist die Wirksamkeit durch Anpassung bei Änderungen durch neue Gesetze, oder aktueller Rechtsprechung zu sichern (in den letzten10 Jahren
viermal geschehen). Dies kann nur professionelle Hilfe leisten.
Haben Sie wirksame Vollmachten und Verfügungen, wie:
- Vorsorgevollmacht,
- Betreuungsverfügung,
- Patientenverfügung,
- Entbindung ärztliche Schweigepflicht,
- Sorgerechtsverfügung,
- persönliche Verfügungen/Vollmachten,
- Organverfügung,
- Haustierverfügung,
- Trauerverfügung,
damit Ihre Vertrauenspersonen für Sie auch handeln können?
Es ist nur fair, wenn Bevollmächtigte Ihre Unterlagen nicht mühevoll durchsuchen müssen, um festzustellen, welche Verträge in Bezug
auf
· Finanzen,
· Internet,
· Handy,
· Mitgliedschaften,
· Behörden,
· Steuerberater etc.
bestehen. Welche Meldefristen einzuhalten sind, was zuerst erledigt werden muss, wie Zugangsdaten zu beschaffen sind, usw..
Ein detaillierter Notfallplan reduziert den Stress der bevollmächtigten Person(en) und ist in unserem Angebot enthalten.
Erstellung der Digitalisierung und Registrierung ZVR Updateservice zur 24 Stunden
Vorsorgedokumente Einlagerung der und Erstellung der dauerhaften Sicherstellung Notfallhotline zum
durch Rechtsanwälte Originaldokumente persönlichen Notfallkarte der Aktualität Versand bei Bedarf
Die Kosten der rechtssicheren Erstellung, incl. der kompletten Dienstleistungen sind bei diesem Angebot deutlich geringer,
als in Eigenregie.
Ich kann Sie begleiten. Dabei unterstützt mich unser Netzwerk professioneller Partnern (Fachanwälte etc.) in der Generationenberatung, damit
Ihr Wille garantiert umgesetzt werden kann, weil rechtssicher!